Die direkte Lärmspiegelmessung von kleinen technischen Geräten oder von Kleinbetrieben ist oft bei Baugenehmigungsverfahren oder bei Nutzungsänderung erforderlich. Die Referenzpunkte werden in der nächstliegenden Schutzumgebung positioniert, die entweder außerhalb oder innerhalb des Raumes bzw. des Betriebs liegen können. Während der Messungszeit wird eine spektrale Analyse durchgeführt und es werden die Parameter zur Prüfung des Lärmcharakters aufgenommen, die im Protokoll des Lärmmessverfahrens aufgeführt werden.
Die direkte Messung des Lärmspiegels in Industrieeinrichtungen muss unter bestimmten Betriebs- und Klimabedingugen durchgeführt werden. Ideal ist es, mehrere Messungen an jedem Messpunkt einzurcihten. Die Referenzpunkte werden in der nähest gelegenen und geschützten Außenräumlichkeit bzw. auch auf dem Betriebsgelände festgelegt. Während der Messzeit wird eine spektrale Lärmanalyse durchgeführt und es werden die Parameter zur Bestimmung des Lärmcharakters aufgenommen. Die Messung gilt auch als Grundlage für weitere Planungen des Betriebsaufbaus und für die Erstellung einer Lärmkarte.
Bestandteil der Lärmspiegelmessung auf Verkehrstraßen kann auch eine Verkehrszählung auf ausgewählten Abschnitten sein. Die Messung darf nicht an Ruhe- bzw. Feiertagen und an nach ihnen folgendem Tagen, sowie unter nicht geeigneten Kilmabedingungen durchgeführt werden. Dies gilt ebenso, wenn der Straßenzustand den gelten Anforderungen nicht entspricht*. Während der Messzeit werden alle Beobachtungen und Klimabedingungen protokolliert. Die Messung kann als Grundlage für die Erstellung und Bearbeitung einer Lärmkarte verwenden.
*) Unter einem solchen Zustand versteht man: Absperrung bzw. Einschränkung des Verkehrs, wenn beispielsweise zeitweilig die erlaubte Geschwindigkeit eingeschränkt wird oder wenn die betroffene Straße nass oder vom Schnee bedeckt ist. Dies alles wirkt sich mitunter erheblich auf die Intensität und Verkehrszusammensetzung in der Messzeit aus.
Leistungsverzeichnis für diesen Messtyp
(Preise siehe aktuelle Preisliste)
Bestandteil der Lärmspiegelmessung im Zugbetrieb kann auch eine Verkehrzählung auf ausgewählten Abschnitten sein. Die Messung darf nicht an Ruhe- bzw. Feiertagen und an nach ihnen folgendem Tagen, sowie unter nicht geeigneten Kilmabedingungen durchgeführt werden. Dies gilt ebenso, wenn der Trassenzustand den gelten Anforderungen nicht entspricht*. Während der Messzeit werden alle Beobachtungen und Klimabedingungen protokolliert. Die Messung kann als Grundlage für die Erstellung und Bearbeitung einer Lärmkarte verwenden.
*) Unter einem solchen Zustand versteht man: Absperrung bzw. Einschränkung des Verkehrs, wenn beispielsweise zeitweilig die erlaubte Geschwindigkeit eingeschränkt wird oder wenn die betroffene Trasse nass oder vom Schnee bedeckt ist. Dies alles wirkt sich mitunter erheblich auf die Intensität und Verkehrszusammensetzung in der Messzeit aus.
Leistungsverzeichnis für diesen Messtyp
(Für Preise vgl. aktuelle Preisliste)
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